REACH

Eine europäische Chemikalienverordnung.

REACH – Was ist das?

REACH ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.

Warum REACH?

REACH baut auf den Erfahrungen des vorherigen Chemikalienrechts auf. Nach altem Recht mussten die Behörden die Sicherheit von Chemikalien prüfen. Über die meisten Chemikalien, nämlich die, die vor 1981 auf dem europäischen Markt waren, lagen keine systematisch erhobenen Informationen vor. Die Hersteller wurden erst dann verpflichtet, fehlende Informationen vorzulegen, wenn eine Stoffbewertung der Behörden Informationslücken nachwies oder Hinweise auf eine Gefährdung von Umwelt oder Gesundheit ergab. Das Verfahren stellte sich als langsam und schwerfällig heraus. Diesen Missstand soll REACH beheben. Die Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen nun mit der obligatorischen Registrierung Daten vorlegen und die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten. Es gilt: „keine Daten – kein Markt“. Das heißt, ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden. Die Aufgaben der Behörden sind die Unterstützung der Akteure, die Prüfung der Registrierungen und die Regulierung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften oder von Stoffen, die zu Risiken für Mensch oder Umwelt führen. Mit REACH wurden auch weitere Probleme angegangen. Es gibt nun ein Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, Informationen über Chemikalien in Produkten zu erhalten. Die Weitergabe von Daten innerhalb der Lieferkette ist geregelt und die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe wird gefördert. Das Zulassungsverfahren schafft eine weitere Möglichkeit, Chemikalien zu regulieren.

 

REACH ist nicht nur eines der modernsten und zugleich auch strengsten Chemikaliengesetze, es ist auch ein sehr detailliertes Regelwerk.

Quelle: Umwelt Bundesamt

VECCO e.V.

Die Komplexität der REACH-Verordnung stellt die gesamte Industrie – und in unserem Falle die galvanotechnische Branche – vor eine gewaltige Herausforderung. In den meisten Fällen sind hier kleine und mittelständische Unternehmen betroffen, die weder die zeitlichen Ressourcen noch die fachlichen Kenntnisse besitzen, um die Anforderungen aus diesem Regelwerk umzusetzen. So gründete sich im Jahre 2012 aus der Branche heraus ein Verein mit dem Zweck, den weiteren Einsatz und die Nutzung von Chromtrioxid und anderen Chemikalien in der Oberflächentechnik zu sichern. Chrom-Schmitt beteiligte sich fortan aktiv als Gründungsmitglied des VECCO an allen fachlichen und politischen Arbeiten. Mit Herrn Jochen Schmitt stellte Chrom-Schmitt bis 10/2016 zudem den 1. Vorsitzenden des VECCO e.V.

 

Die fachliche Arbeit des VECCO e.V. besteht in erster Linie darin, für seine Mitglieder über die Erstellung von Zulassungsanträgen die künftige Verwendung von Chemikalien hinsichtlich der Autorisierungspflicht nach REACH sicherzustellen.

Neben der fachlichen Arbeit ist der ständige Dialog des VECCO e.V. mit Politik und Behörden ein wichtiger Baustein für die zukünftige Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus der REACH-VO ergeben. Federführend für den VECCO e.V. agiert hier die EUPOC GmbH als Consultant, welche einst aus dem VECCO e.V. heraus gegründet wurde.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

https://vecco.de/

https://www.eupoc.com/de/

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Technologieberater gerne zur Verfügung.

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